2017 (voraussichtlich)
Mai
Samstag 27.05.: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonntag 28.05.: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Juni
Sonntag 25.06.: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Juli
Sonntag 30.07.: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
August
Samstag 26.08.: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonntag 27.08.: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
September
Samstag 23.09.: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonntag 24.09.: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Weitere Gruppenführungen (ab 8 Personen) nach Terminvereinbarung möglich
öffentliche Führungen:
Kinder (bis 8 Jahre): Eintritt frei
Kinder (9 bis 15 Jahre): 1;00 €
Erwachsene (ab 16 Jahre): 2,00 €
Gruppenführungen nach Absprache
Die Eintrittsentgelte sind für den Betrieb und die Unterhaltung der Höhle bestimmt. Die Führungen werden von 12 ehrenamtlichen Führern organisiert.
(Gültig ab 30. Mai 2015)
Um Unfälle zu vermeiden, wird für alle Personen, die sich in der Veleda-Höhle aufhalten, die größtmögliche Sorgfalt aufgewendet. Gleichwohl müssen wir auf Folgendes hinweisen:
Trotz aller Sicherungsmaßnahmen kann ein gewisses Restrisiko, z.B. Stolpern oder Umknicken, bei der Besichtigung nicht ganz ausgeschlossen werden. Dafür übernehmen wir keine Haftung. Die Besucher handeln auf eigene Gefahr.
Offensichtlich unter Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehende Personen dürfen nicht an der Höhlenführung teilnehmen.
Kindern unter 10 Jahren ist die Besichtigung der Höhle nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten erlaubt.
Das Mitnehmen von Hunden und sonstigen Haustieren ist nicht gestattet.
In der Veleda-Höhle besteht Helmtragepflicht. Jeder Besucher erhält deshalb einen Schutzhelm.
Geeignetes Geleucht für die Besichtigung wird grundsätzlich vom Betreiber für die Dauer der Führung zur Verfügung gestellt und ist von den Besuchern zu verwenden. Selbst mitgebrachte Lampen dürfen nur in Absprache mit den Führungspersonen benutzt werden. Superhelle LED-Lampen sind wegen ihrer Blendwirkung auf andere Besucher nicht gestattet.
Vom Betreiber wird keine Schutzkleidung zur Verfügung gestellt. Eigene Kleidung und Schuhwerk haben den Anforderungen einer Höhlenführung zu entsprechen (z.B. rutschfeste und trittsichere Schuhe).
Kleidung und Schuhe können nach der Führung einen gewissen Verschmutzungsgrad aufweisen. Eine eventuell erforderliche Reinigung wird vom Betreiber nicht übernommen.
Für eine Teilnahme an einer Führung sind mindestens erforderlich:
Kleidung für eine Temperatur um + 10°C
knöchelhohe feste Schuhe mit ausreichendem Profil (z.B. Wanderschuhe)
Das Mitführen von Getränkeflaschen aus Glas nach Untertage ist nicht gestattet.
Abfälle sind Übertage ordnungsgemäß zu entsorgen.
Die Begleiter von Schulgruppen übernehmen die amtliche Aufsichtspflicht.
Das Entfernen von der Gruppe bzw. das Verlassen des zugewiesenen Weges bei der Führung ist streng untersagt.
Im Gelände um die Veleda-Höhle und in der Höhle gilt striktes Rauchverbot.
Das Fotografieren in der Höhle ist in Absprache und mit Genehmigung durch die Führungspersonen gestattet.
Den Weisungen der Führungspersonen ist unbedingt Folge zu leisten.
Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Für verloren gegangene oder beschädigte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Im Notfall erfolgt der sofortige Abbruch der Führung. Die Besucher werden auf dem schnellsten Weg aus der Höhle gebracht.
Untertage herrschen besondere Bedingungen, daher werden gesundheitliche Mindestanforderungen an die Besucher gestellt.
Für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen ist zu beachten:
Personen mit körperlichen Behinderungen, die Hilfsmittel zur Fortbewegung benötigen, ist das Betreten nicht erlaubt.
Personen mit geistiger Behinderung ist das Betreten erlaubt, wenn sie von einer geeigneten Person betreut werden.
Personen mit Neigung zu epileptischen Anfällen ist das Betreten erlaubt, wenn sie von einer geeigneten Person betreut werden.
Personen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen teilen dem verantwortlichen Führer vertraulich und eigenverantwortlich mögliche Gefährdungen mit, z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Klaustrophobie
Um die Höhlenführung unbeschwert genießen zu können, prüfen Sie bitte für sich selbst, ob Sie sich diesen Belastungen ohne Gefährdung Ihrer Gesundheit aussetzen können und beachten Sie die Hinweise zu Beginn der Führung zu Ihrer eigenen und der Sicherheit der anderen Besucher wahrheitsgemäß. Das Verschweigen oben genannter oder ähnlicher körperlicher wie psychischer Beeinträchtigungen kann bei einem Notfall zu erheblichen Komplikationen bei der Hilfeleistung und Versicherungsproblemen führen.
(Aufgestellt von der Dorfgemeinschaft Velmede-Bestwig)